Viele Unternehmen verlassen sich darauf, dass ihre Rechtsschutzversicherung im Konfliktfall schon „einspringt“. Die Enttäuschung ist groß, wenn sich dann herausstellt: Der Streit ist vom Versicherungsschutz gar nicht erfasst – etwa wegen Ausschlüssen im Gesellschafts‑, Vertrags‑ oder Baurecht.
Aus meiner Sicht ist das nur das Symptom eines tieferen Problems: Nicht die Rechtsschutzversicherung entscheidet über Ihren wirtschaftlichen Erfolg, sondern die Qualität Ihrer Verträge. Gerade im unternehmerischen Bereich lohnt sich eine präventive, rechtliche Durchsicht insbesondere bei:
- Liefer‑ und Rahmenverträgen mit Schlüsselpartnern
- AGB und Kundenverträgen (B2B wie B2C)
- Gesellschaftsverträgen
- Geschäftsführerdienstverträgen
- Miet‑ und Pachtverträgen für Betriebsflächen
- IT‑, SaaS‑ und Lizenzverträgen
Wer hier professionell arbeitet, reduziert Haftungs‑ und Prozessrisiken, verbessert seine Verhandlungsposition im Konflikt und ist weit weniger darauf angewiesen, dass eine Rechtsschutzversicherung „den Schaden begrenzt“.
Häufige Fragen
Deckt eine Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht ab?
In der Regel nicht. Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Baurecht explizit aus. Unternehmen sollten daher auf präventive Vertragsgestaltung setzen.
Welche Verträge sollte ein Unternehmen anwaltlich prüfen lassen?
Insbesondere Liefer- und Rahmenverträge, AGB, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerdienstverträge, Miet- und Pachtverträge sowie IT-, SaaS- und Lizenzverträge.
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